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| Ausschreibungen |
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Die Stadt ist nach den gesetzlichen Regelungen
des Vergaberechts verpflichtet, Bauaufträge und andere
Leistungen ab einer bestimmten Wertgrenze, öffentlich
auszuschreiben.
Die Stadt schreibt Aufträge grundsätzlich im Sächsischen
Ausschreibungs-blatt aus. Eine anderweitige Veröffentlichung
unterbleibt. |
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