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Ausschreibungen
 
Die Stadt ist nach den gesetzlichen Regelungen des Vergaberechts verpflichtet, Bauaufträge und andere Leistungen ab einer bestimmten Wertgrenze, öffentlich auszuschreiben.

Die Stadt schreibt Aufträge grundsätzlich im Sächsischen Ausschreibungs-blatt aus. Eine anderweitige Veröffentlichung unterbleibt.
 
 
 
 
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